Newsletter Kiesewetter kompakt Sonderausgabe 4/2015

Persönliche Notizen – Berlin

Persönliche Notizen – Berlin

Am Freitagabend erreichte mich auf dem Weg zurück in den Wahlkreis die grandiose Nachricht, dass unsere CDU Landesgruppe Baden-Württemberg einen herausragenden Verhandlungserfolg bei den Verhandlungen zur Reform der Krankenhausfinanzierung erzielt hat.

Hintergrund ist der Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (KHSG), den der Deutsche Bundestag am 2. Juli 2015 in erster Lesung beraten hat. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Das KHSG zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken und die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zu verbessern.

Viele kommunale Krankenhäuser, auch aus unserer Region, hatten jedoch Ihre Bedenken gegenüber des Gesetzesentwurfs geäußert. Problematisch war, dass v.a. baden-württembergische Krankenhäuser finanzielle Nachteile befürchteten.

Erstaunlich ist, dass das Land Baden-Württemberg jedoch freiwillig auf einen Beteiligung bei den Bund-Länder-Verhandlungen verzichtet und damit verpasst hatte entsprechend für unsere Kliniken zu verhandeln.

Aus diesem Grund war auch die Krankenhausfinanzierung ein wichtiges Thema der Landegruppenklausur am 15. und 16. September. Die Landesgruppe Baden-Württemberg hat deshalb noch einmal intensiv für unsere baden-württembergische Kliniken verhandelt.

Nun konnten wichtige Erfolge erzielt werden:

  • Der Versorgungszuschlag wird in Höhe von 500 Mio. Euro weiter bezahlt
  • Der Betrag wird zukünftig von der Höhe der Personalkosten für das Pflegepersonal abhängig sein
  • Darüber hinaus wird ein Betrag von weiteren 500 Mio. Euro für zusätzliches Personal in der Pflege vorgesehen.
  • Das Hygieneförderprogramm in den Krankenhäusern wird verlängert. Hierfür wird ein Betrag von 100 Mio. Euro eingestellt, der in der Hauptsache ebenfalls zur Aufstockung des Hygienepersonals in den Krankenhäusern dient
  • Die Refinanzierung der so genannten „Tarifschere“. Hiervon werden zukünftig 50 Prozent von den Krankenkassen übernommen
  • Komplette Abschaffung der Absenkung des Landesbasisfallwerts für kleine Krankenhäuser und die Verkürzung des bisherigen Mehrmengenabschlags um ein Jahr
  • Die Notfallversorgung wird verbessert. Die Krankenversicherungen sollen zukünftig entweder „Portalpraxen“ in bzw. an Krankenhäusern, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, als erste Anlaufstelle einrichten oder die Ambulanzen von Krankenhäusern über entsprechende Betragsvereinbarungen unmittelbar in den vertragsärztlichen Notdienst einbinden. Das kommt unseren Krankenhäusern im ländlichen Raum entgegen!
  • Der Investitionsabschlag bei der Vergütung ambulanter Leistungen der Krankenhauses wird ganz gestrichen.

Das sind sehr gute Nachricht für unsere Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und Heidenheim!

Die wichtigste Botschaft ist, dass der Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro weiter bezahlt wird. Insgesamt können die Krankenhäuser damit im Jahr 2016 mit ca. 280 Mio. Euro mehr rechnen. Ab 2017 addieren sich die zusätzlichen Leistungen auf mehr als 800 Mio. Euro!

Ferner ist es uns gelungen, eine neue Leistung im Sozialgesetzbuch V zu etablieren: mit der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt entsteht ein neuer Leistungsanspruch, insofern als damit die ersten 6 Monate nach einem Krankenhausaufenthalt abgedeckt werden können, wo Pflege/Hilfe erforderlich sein könnte, aber bisher nicht vorgesehen war.

Meine Landesgruppe hat hervorragend verhandelt! Es ist gut, dass dieses strukturelle Problem der Krankenhausfinanzierung nun angegangen wurde.

Das zeigt wiederum, dass Sorgen, die aufgrund eines Referentenentwurfs entstehen, verfrüht sind. Hier gilt das legendäre „Strucksche Gesetz“: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es den Abgeordneten vorgelegt wurde. Deshalb hätte ich mir schon mehr kommunale Solidarität mit dem Bund und Vertrauen in die MdB in Teilen unserer Region gewünscht.

Schön wäre, wenn die Länder jetzt nun auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen würden und 100 Prozent aller Investitionen bei Gebäuden und langfristigen Wirtschaftsgütern wie zum Beispiel Röntgengeräte leisten.

Unsere Krankenhäuser stehen schon sehr gut da, was jedoch nicht heißt, dass die Entwicklung hier angesichts des demographischen Wandels abgeschlossen ist. Dennoch dürfen wir auch in unserer Region nicht nachlassen, weiter zu reformieren und unsere Krankenhäuser zukunftsfähiger zu machen, da werden wir künftig sicherlich an Reformen in den Organisationsformen nicht vorbei kommen, um die kommunale Daseinsvorsorge weitestgehend und zukunftsfest zu erhalten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!

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