Newsletter Kiesewetter kompakt Ausgabe 05/2015

Persönliche Notizen – Wahlkreis und Land

Persönliche Notizen – Wahlkreis und Land

Das Wochenende nach der Sitzungswoche in Berlin verbrachte ich wieder daheim im Wahlkreis. Am Samstagabend des 28. Februars feierte ich mit dem Schützenkreis Heidenheim sein 50jähriges Jubiläum. In Oberstotzingen kamen neben Bürgermeister Gerhard Kieninger, Kultusminister Andreas Stoch und Landrat Thomas Reinhardt viele Gäste zusammen, um den Schützenkreis Heidenheim aber auch die Schützenkameradschaft Oberstotzingen gebührend zu feiern. Letztere zelebriert dieses Jahr ihr 90jähriges Jubiläum. Weitere Informationen zu diesem Anlass können Sie <link uploads media>hier nachlesen.

Eine weitere Veranstaltung an diesem Abend fand im Rathaus Bopfingen statt. Bei den „Bopfinger Impulsen“ folgten Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kommunalpolitik der Einladung von Bürgermeister Dr. Gunter Bühler und <link http: www.schwaebische.de organisation:detlef kã¶hn">Detlef Köhn, dem Vorsitzenden des Gewerbe- und Handelsvereins. Dahinter steckt die Idee, in den kommenden Jahren ein Netzwerk für Bopfingen zu schaffen. Man soll zusammen kommen, gemeinsam Pläne für die  Zukunft der Stadt schmieden und so das „Wir-Gefühl“ stärken. Ich finde die Idee großartig. Herr Bürgermeister Dr. Bühler und Herr Köhn haben für dieses Projekt meine volle Unterstützung.

Am Sonntag, den 1. März, fuhr ich nach Nördlingen zum Neujahrsempfang des Reservistenverbandes der Bundeswehr, Kreisgruppe Schwaben-Nord. Ich referierte dort zur aktuellen politischen Sicherheitslage und über die derzeitigen Krisenherde in Europa und der Welt. Ich finde es immer wieder wichtig zu betonen, wie dringend wir eine schnelle EU-Handlungsfähigkeit und eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie brauchen. Nur so können wir als Land politisch aktiv gestalten und Herr der Lage bleiben.

Anschließend nahm ich gemeinsam mit meinem Kollegen Staatssekretär Norbert Barthle und dem Landtagsabgeordneten Winfried Mack an der Jahreshauptversammlung des Blasmusikverbands Ostalb in Essingen teil. Wir blickten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern auf die tolle und lobenswerte Arbeit der 79 Vereine des Blasmusikverbands Ostalb in 2014 zurück. Ich kann nur sagen: Weiter so! Einen Artikel dazu können Sie <link uploads media>hier nachlesen.

Abends ging es wie immer zum Flughafen und damit zurück nach Berlin zu einer neuen Woche in der Hauptstadt.

Persönliche Notizen – Berlin

Persönliche Notizen – Berlin

Am 3. März tagte die AG Auswärtiges sowie die Kauder Runde. Nach der regulär stattfindenden Fraktionssitzung am Nachmittag bekam ich Besuch von der 11. Klasse der Freien Waldorfschule in Heidenheim. Wir trafen uns im Reichstagsgebäude und ich hatte die Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern bis in den Abend hinein die Arbeitsweise des Bundestages sowie meinen eigenen Arbeitsalltag in einer Sitzungswoche zu erläutern. Ich freute mich sehr über das rege Interesse und die vielen Fragen der Jugendlichen.

Im Anschluss besuchte ich den Parlamentarischen Abend des VIU, der Verband Innovativer Unternehmen e.V. Hier traf ich die Geschäftsführerin von EuraConsult, Ellwangen, Frau Gabriele Seitz. In diesem Jahr stellte das Institut für Automation und Kommunikation Ergebnisse zu Projekten vor, die 2009 und 2011 bereits Thema des Abends waren. Wer sich für Entwicklungen wie „SAFE - Sensor-Aktor-gestütztes Frühwarnsystem zur Gefahrenabwehr bei Extremwettereignissen“ und „Kontaktlos-induktive Energie- und Datenübertragung“ interessiert, kam an diesem Abend voll auf seine Kosten.

Der 4. März begann mit einer Obleutebesprechung und einer anschließenden Sitzung des Auswärtigen Ausschusses. Am Nachmittag fand eine Aktuelle Stunde zur „Auswirkung der Ermordung des russischen Politikers Boris Nemzow auf die Politik Russlands“ statt. Ich habe in der Debatte meine 64. Rede gehalten. Mit dem Tod von Boris Nemzow ist der russischen außerparlamentarischen Opposition die herausragende Identifikationsfigur genommen worden. Es gilt nun Antworten zu finden und Russland in aller Härte deutlich zu machen, welche Bedeutung Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde für uns in Europa haben. Unsere Antwort kann nur heißen: ein Fortsetzen der Verhandlungen, eine Verschärfung der Sanktionen, die Aufklärung des Verbrechens an Boris Nemzow und die Stärkung der russischen Zivilgesellschaft. Und für unsere eigene Gesellschaft muss nun gelten, sich aufmerksamer gegen Propaganda aufzustellen. Eine Tat wie die solche muss geahndet werden, damit wir auch weiterhin in einem freien Europa leben können, mit den Werten, die wir uns hart erarbeitet haben. Die vollständige Rede können Sie sich <link http: www.bundestag.de mediathek>hier ansehen.

Am 5. März fanden sich alle Abgeordneten im Plenum zusammen, um über die Mietpreisbremse abzustimmen. In zwei namentlichen Abstimmung wurde mehrheitlich beschlossen, das Gesetz zur Mietreform, nach Zustimmung des Bundesrates, im April in Kraft treten zu lassen. Ich hoffe, dass wir so überteuerten Mieten entgegenwirken und Wohnraum in Städten wieder bezahlbarer machen können.

Am 6. März flog ich schon am frühen Nachmittag zurück nach Stuttgart um als stellvertretender Bezirksvorsitzender die Nominierungsveranstaltung im Landtagswahlkreis Göppingen zu eröffnen und anschließend an der abendlichen Hauptversammlung des Blasmusikverbands des Kreises Heidenheim teilnehmen zu können. Bereits letztes Jahr wohnte ich der Versammlung bei und auch in diesem Jahr freue ich mich wieder auf einen schönen Abend.

Ich wünsche Ihnen allen ein erholsames Wochenende!

Aktuelles aus dem Bundestag

Aktuelles aus dem Bundestag

Mehr Investitionskraft für Kommunen

Große Koalition setzt Vorschlag der Union um

Der Bundesminister der Finanzen, Wolfgang Schäuble, und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, der Chef des Bundeskanzleramts, Bundesminister Peter Altmaier, sowie die Spitzen der die Bundesregierung tragenden Bundestagsfraktionen, Volker Kauder, Thomas Oppermann und Gerda Hasselfeldt, haben sich am Montagabend (2. März 2015) auf Eckpunkte einer Investitionsinitiative des Bundes verständigt. Bei dem Treffen wurde zum einen die endgültige Verteilung des von Bundesminister Schäuble vorgeschlagenen zehn Milliarden Euro-Investitionspaketes beschlossen. Demnach wird der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt sieben Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, in die digitale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die Städtebauförderung einsetzen. Zum anderen wird der Bund im gleichen Zeitraum weitere rund drei Milliarden Euro auf den Weg bringen, indem allen Fachressorts zusätzliche Mittel in Höhe ihrer bisherigen Anteile zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt werden. Auch diese Mittel werden für zukunftsorientierte Ausgaben eingesetzt werden. Die Teilnehmer des Spitzengesprächs unterstrichen zudem ihre Bereitschaft, die Ãœberwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätzlichen Bundesmitteln zu flankieren: Deshalb wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 – über die bereits vorgesehene eine Milliarde Euro hinaus – weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Darüber hinaus wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen sollen. Hiermit wird der Bund einen weiteren Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten.

Der Bund beabsichtigt, dieses Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro auszustatten. Damit werden in den kommenden Jahren weitere fünf Milliarden Euro für Kommunen zur Verfügung gestellt und die kommunalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt. Zwischen allen Beteiligten bestand Einvernehmen, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel eines ohne neue Schulden ausgeglichenen Bundeshaushalts durch die Investitionsinitiative des Bundes nicht in Frage gestellt werden darf. Der neue haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, äußerte sich am Dienstag am Rande der Fraktionssitzung zufrieden: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung über die Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsoffensive von Bundesfinanzminister Schäuble und die angekündigten zusätzlichen fünf Milliarden Euro für die Kommunen. Die Richtigkeit der unionsgeführten Haushaltspolitik bestätigt sich: Die wachstumsfreundliche Konsolidierung der vergangenen Jahre eröffnet finanzielle Spielräume für zusätzliche Investitionen. Der heutige Tag beweist erneut, dass Sparen und Investieren keine Gegensätze sind. Nachdem der Bund im vergangenen Jahr vorzeitig keine neuen Schulden mehr machen musste, können wir jetzt vor allem für Erhalt und Neubau der Infrastruktur des Bundes mehr Geld ausgeben. Dies wird ohne neue Schulden gelingen. Dabei werden wir darauf achten, dass nicht nur die Kommunen profitieren, die in den vergangenen Jahren schlecht gewirtschaftet haben. Aus Sicht der Union kommt es dabei vor allem auf zwei Punkte an: Die vom Bund angekündigten Mittel müssen vollständig bei den Kommunen ankommen und dürfen nicht in den Länderhaushalten versickern. Die Kommunen müssen die Mittel außerdem entsprechend ihrem Zweck verwenden, und der Bund muss die Mittelverwendung überprüfen können. Darauf wird die Union in der anstehenden parlamentarischen Beratung des Nachtragshaushalts 2015 sehr genau achten.“ Hintergrund: Der zur Umsetzung der Initiative notwendige Nachtragshaushalt 2015 sowie die weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen werden dem Bundeskabinett am 18. März 2015 gemeinsam mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2016 bis 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mietpreisbremse beschlossen

An diesem Donnerstag hat der Deutsche Bundestag, bei Enthaltung der Opposition, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Neue Regelungen im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen steigenden Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in prosperierenden Städten entgegenwirken, heißt es darin. Die zulässige Miete bei Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten, die von den Landesregierungen ausgewiesen werden, wird auf die ortsübliche Miete plus zehn Prozent begrenzt (sogenannte Mietpreisbremse). Die Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, ist auf fünf Jahre befristet. Darüber hinaus wird im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip eingeführt. Die Kosten von Maklerinnen und Maklern trägt künftig derjenige, der ihn beauftragt hat. Hintergrund: In bestimmten Ballungszentren liegen heute die Marktmieten zum Teil 30 bis 40 Prozent über den Bestandsmieten. Zu Recht sind Mieter verärgert, wenn die Miethöhe bei einem Mieterwechsel in die Höhe schnellt und das Wohnen in den Zentren für viele Menschen unbezahlbar wird. Wie im Regierungsprogramm der Union verankert und im Koalitionsvertrag vereinbart, greift zukünftig auf solchen angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse, damit Wohnen auch dort bezahlbar bleibt, wo viele Menschen wegen der Nähe zur Arbeit oder der Urbanität der Lebenswelten wohnen möchten. In seinem Bericht an die Fraktion führt der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder, weiter aus: „Klar ist aber auch: Das wirksamste Mittel gegen hohe Mieten ist der Neubau von Wohnungen. Nur ausreichender Wohnraum verhindert effektiv und dauerhaft, dass Mietpreise insbesondere in Ballungszentren in die Höhe schnellen. Deshalb hat die Union dafür Sorge getragen, dass sich Investitionen in Neubauvorhaben weiterhin lohnen. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen ist von der Mietpreisbremse ausgenommen. Gleiches gilt für umfassende Modernisierungen, die insgesamt zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in unserem Lande führen. Damit der Wohnungsbau weitergeht, nehmen wir auch die Länder und Kommunen in die Pflicht. Sie dürfen sich nicht zurücklehnen, sondern müssen eigene Beiträge zum verstärkten Wohnungsneubau leisten.“ Neben der Mietpreisbremse wird im Maklerrecht das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ eingeführt. Damit wird dem Missstand entgegengetreten, dass auf angespannten Märkten bisher regelmäßig der Mieter mit den Kosten der Wohnungsvermittlung belastet wird – das galt bisher auch dann, wenn es der Vermieter selbst war, der die Maklerdienste in Anspruch genommen hat. Der Mieter zahlt zukünftig die Courtage nur, wenn der Makler ihm die Wohnung ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrages beschafft hat.

Frauenquote bei Führungspositionen

An diesem Freitag ging es zu Beginn des Sitzungstages um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Frauenquote für Führungspositionen festlegt. Demnach müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen für alle Aufsichtsratsposten, die ab 2016 zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent einhalten. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich bis Mitte 2015 (flexible) Frauenquoten für Vorstand, Aufsichtsrat, oberes und mittleres Management selbst verordnen und über die Fortschritte berichten. Die Bundesverwaltung wiederum soll dazu verpflichtet werden, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien, wo der Bund mitbestimmen kann, soll zudem ab 2016 ebenfalls eine Quote von 30 Prozent gelten, die ab 2018 auf 50 Prozent steigen soll.

Medizinische Versorgung für alle sichern

Ziel des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) ist es, medizinische Versorgungslücken in strukturschwachen Gebieten zu schließen und die Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner zu verbessern. Es richtet die Versorgung weiter am Bedarf der Menschen aus und schreibt nicht nur die Überversorgung in Ballungsräumen fort, wo es heute aus historischen Gründen viele Arztpraxen gibt. Denn insbesondere in ländlichen Gebieten steigt der Versorgungsbedarf. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Spielraum, ganz flexibel nach regionalen Bedürfnissen relativ starke Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird etwa die Einrichtung eines Strukturfonds erleichtert, aus dem Investitionszuschüsse, Vergütungsanreize und vieles mehr finanziert werden können. Zudem sieht der Entwurf Terminservicestellen vor, um eine schnellere Vergabe von Facharztterminen zu gewährleisten.

Zitat

«Ich habe für Deutschland klar gemacht, dass wir TTIP wollen.»

(Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in

Brüssel nach einem Besuch der EU-Kommission)

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