Newsletter Kiesewetter kompakt Ausgabe 20/2014

Persönliche Notizen – Berlin

Persönliche Notizen – Berlin

Der Montag der Sitzungswoche begann mit einer außerordentlichen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses. Die designierte EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini war zu Gast und stellte sich den Fragen der anwesenden Mitglieder des Ausschusses. Besonders deutlich wurde, dass Mogherini hinter einer engen Kooperation der Mitgliedstaaten in der europäischen Außenpolitik steht. Dies betonte sie ein weiteres Mal am Abend beim Berliner Forum Außenpolitik der Körber Stiftung. Gemeinsam mit unserem Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Steinmeier, machte sie deutlich, dass Europa als globaler Akteur nur funktioniert, wenn die Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene gut zusammenarbeiten.

Anschließend fand die wöchentliche Landesgruppensitzung statt. Als Gesprächspartner besuchte uns dieses Mal der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert. Es ging um das Wahlrecht des Bundestages. Unsere Hoffnung auf eine fünfjährige Wahlperiode mit mehr Zeit für inhaltliche Arbeit wurde enttäuscht, weil mit dem Koalitionspartner eine fünfjährige Periode nur über eine Abkehr von der repräsentativen Demokratie hin zu viel mehr plebiszitären Elementen erreichbar wäre. Damit würde der Bundestag eher überflüssig. Da wird noch viel zu diskutieren sein.

Am 11. November lud Bundespräsident Gauck den Auswärtigen Ausschuss zum Gespräch ins Schloss Bellevue ein. Gemeinsam diskutierten wir über die aktuelle außenpolitische Lage sowie mögliche Handlungsstrategien Deutschlands. Anschließend folgten die Sitzungen der Arbeitsgruppe des NSA-Untersuchungsausschusses und der Fraktion, bevor am Abend ein Dinner des Berliner Forum Außenpolitik der Körber Stiftung stattfand. Im lag auch der Pflegenotstand in Deutschland sehr am Herzen, hierzu könnte ich ihn länger befragen, wobei er Interesse an einer Gemeinschaftsdienstdebatte erkennen ließ.

Das Programm der folgenden Tage bestand hauptsächlich aus Sitzungen der Ausschüsse (NSA und Auswärtiges) sowie Pressegesprächen und Plenumsdebatten. Am 13. November fanden drei namentliche Abstimmungen statt: Änderung des Grundgesetzes zum Kooperationsverbot im Bereich Bildung, UNMISS und UNAMID.

Der 14. November begann mit einem Seminarvortrag beim "Arbeitskreis katholischer Offiziere" über ethische Fragen unserer Zeit bis hin zur Sterbehilfe und zur sicherheitspolitischen Diskussion in unserem Land gefolgt von einem Gespräch mit Frau Donna Brazile, stellvertretende Vorsitzende des Democratic National Committee, zu den Midterm Elections in den USA. Gemeinsam unterhielten wir uns über die enge transatlantische Partnerschaft zwischen den USA und Deutschland und wie wir Vertrauen, das in den letzten Monaten verlorengegangen ist, wieder zurückzugewinnen können.

Außerdem war ich im Laufe der Woche auf einigen parlamentarischen Abenden zu Gast und traf Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Journalismus zum Gespräch.

Nun wünsche ich Ihnen Allen ein erholsames Wochenende und freue mich auf persönliche Begegnungen in unserem Wahlkreis.

Aktuelles aus dem Bundestag

Aktuelles aus dem Bundestag

„Vielleicht anspruchsvollstes Projekt dieser Legislaturperiode“- Bundestagspräsident Norbert Lammert zum Auftakt der Generalaussprache zur Sterbebegleitung

Kaum eine Frage bewegt die Menschen mehr als die nach dem Ende des Lebens. Die Diskussion über ein Sterben in Würde wird auf vielen gesellschaftlichen Ebenen geführt, nicht zuletzt von der Politik. Diese Debatte beinhaltet auch die Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen angeboten werden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Anlauf unternommen, das Geschäft mit dem Tod zu verbieten. Nun hat die Union das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Deutschen Bundestag wurde daher an diesem Donnerstag eine vierstündige Orientierungsdebatte zu diesem Thema geführt. In der vereinbarten Debatte zur sogenannten „Sterbebegleitung“ äußerten Redner unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit ihre Vorstellungen und Bedenken zu dieser Fragestellung.
Hintergrund: Im Kern geht es darum, ob und wie der Gesetzgeber die Sterbehilfe künftig regeln sollte. Unterschieden wird zwischen der aktiven, der passiven und der indirekten Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als Tötung auf Verlangen strafbar, passive und indirekte Sterbehilfe nicht. Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde medizinische Maßnahmen entsprechend dem Patientenwillen nicht eingeleitet, nicht fortgesetzt oder abgebrochen. Bei der indirekten Sterbehilfe bekommt der Patient zur Schmerzlinderung medizinisch gebotene Mittel, die als unvermeidbare Folge eine lebensverkürzende Wirkung haben. Auch eine Beihilfe zur Selbsttötung ist nicht strafbar, zumal die Selbstschädigung ebenso straflos ist. Bei Verwendung bestimmter Substanzen kann sich ein Suizidhelfer jedoch nach dem Betäubungsmittelrecht strafbar machen. Zudem sieht die sogenannte Garantenpflicht vor, dass derjenige, der eine Selbsttötung begleitet, also etwa ein Arzt, unter Umständen dazu verpflichtet ist, einem bewusstlosen Menschen, der sterben will, Hilfe zu leisten. Andernfalls könnte dies als unterlassene Hilfeleistung oder Totschlag gewertet werden. Liegt allerdings eine eindeutige Willensbekundung des Menschen vor, der sterben möchte (Patientenverfügung), wird von der sogenannten Garantenpflicht abgesehen. Rechtlich schwierig ist gleichwohl die Unterscheidung zwischen der strafbaren Tötung auf Verlangen und der straflosen Beihilfe zum Suizid. Die Mediziner betonen, dass Ärzten in Deutschland die Beihilfe zum Suizid nach dem Berufsrecht verboten sei. So verpflichte das Berufsethos den Arzt, Hilfe zum Leben zu leisten, nicht Hilfe zum Sterben. Wichtiger Bestandteil der Debatte ist die stark umstrittene organisierte Sterbehilfe. Damit sind Organisationen gemeint, die  kommerziell ausgerichtet sein können und für die es bisher keine speziellen rechtlichen Regelungen gibt. Den entscheidenden letzten Schritt muss der Sterbewillige hier jeweils selbst tun.
Einige Abgeordnete befürworten ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Auch die Bundesärztekammer mit ihrem Präsidenten Frank Ulrich Montgomery will den „nur scheinbar altruistischen Sterbehilfevereinen das Handwerk legen“. In der Gesellschaft dürfe kein Platz sein für „Todesengel, die Giftcocktails reichen und damit Geschäfte machen wollen“, sagte Montgomery unlängst. Auch Ärzte dürften nicht zu „Todescocktailverschreibern“ degradiert werden. Einige Gruppen haben sich bereits gefunden und mit ihren Vorstellungen positioniert. So zielt etwa das bereits vorliegende Positionspapier der CDU-Abgeordneten Peter Hintze und Katherina Reiche, der CSU-Abgeordneten Dagmar G. Wöhrl sowie der SPD-Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka unter anderem darauf ab, mit einem streng regulierten „ärztlich assistierten Suizid“ fragwürdige Sterbehilfeorganisationen überflüssig zu machen. Der Prozess der Meinungsbildung wird sich nach der Orientierungsdebatte fortsetzen. Für das Frühjahr ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige Verabschiedung wird nicht vor Sommer 2015 angestrebt, damit ausreichend Zeit bleibt, einen Austausch von Expertise und Argumenten mit besonderer Sensibilität und Intensität zu ermöglichen.

„Deutschland braucht eine Agenda 2030“

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat an diesem Mittwoch sein Jahresgutachten 2014/2015 „Mehr Vertrauen in Marktprozesse“ vorgelegt. Die deutsche Wirtschaft soll demzufolge in diesem Jahr um 1,2 Prozent wachsen. Für 2015 wird nur noch ein Wachstum von 1,0 Prozent erwartet. Hierzu erklärte der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer: „Die Botschaft der Sachverständigen ist klar und unmissverständlich: Es gilt, in den kommenden Jahren Wachstumshindernisse aus dem Weg zu räumen, die die positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland ausbremsen. Die Zeit der sozialen Wohlfühlprogramme ist vorbei. Stattdessen brauchen wir zügig neue Maßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die weltwirtschaftlichen Krisen sowie das schwache Wachstum im Euroraum hinterlassen auch bei der deutschen Wirtschaft bemerkbare Spuren. Darüber hinaus dämpfen die jüngsten arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen das hiesige Wirtschaftswachstum. Auch die hohen Energiepreise machen dem Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland schwer zu schaffen und verhindern Investitionen. Daher gilt es, mit weiteren Reformen der Förderung der erneuerbaren Energien noch mutiger und konsequenter voranzugehen und den europäischen Energiebinnenmarkt zu vollenden. Trotz der getrübten Wirtschaftsaussichten bleibt der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin ein wichtiger Stabilitätsanker für die Konjunktur. Mit 42,6 Millionen in 2014 und 42,8 Millionen erwarteten Erwerbstätigen in 2015 werden nicht nur neue Beschäftigungsrekorde erreicht. Der Aufwärtstrend beschert Deutschland auch eine weiterhin geringe Arbeitslosigkeit von 6,7 Prozent. Statt neue Belastungen für die Unternehmen sind nun dringend Signale der Entlastung geboten. Deutschland braucht eine Agenda 2030, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern. Mit dem jüngst vorgestellten Investitionsprogramm geht die unionsgeführte Bundesregierung erste Schritte in diese Richtung. Zu den zentralen Maßnahmen gehören auch steuerliche Maßnahmen, wie die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der weitere Abbau von Bürokratie und der kalten Progression sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Mehr Investitionen und Haushaltskonsolidierung sind kein Widerspruch.“

Größte BAföG-Reform aller Zeiten

Mit der Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes und dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wurde in dieser Sitzungswoche ein wesentlicher Beitrag für den Hochschulstandort Deutschland geleistet. Dies gilt sowohl für die Exzellenz und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen an sich, als auch für die wirtschaftliche Situation der Studierenden in Deutschland. Mit der Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in Fällen überregionaler Bedeutung und in Abstimmung mit den Ländern Hochschulen direkt und auf Dauer fördern. Die BAföG-Reform enthält Leistungsverbesserungen von 825 Millionen Euro. Außerdem werden die Länder durch Übernahme ihres Kostenanteils dauerhaft um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Rund 110.000 Studierende kommen zusätzlich in den Genuss der Förderung, die in der Spitze um fast zehn Prozent ansteigt. Das ist ein klares Signal: In Deutschland muss niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten. Außerdem werden die Länder entlastet, die sich verpflichtet haben, das freie Geld in Schulen und Hochschulen zu investieren. So profitieren von dieser Reform nicht nur die Leistungsempfänger, sondern alle. Hierzu erklärte der zuständige Berichterstatter, Dr. Stefan Kaufmann: „Ich freue mich, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch einige Punkte der großen BAföG-Reform zum 1. August 2015 vorziehen konnten. Damit kommen die Studierenden noch schneller in den Genuss echter Verbesserungen wie zum Beispiel erhöhter Vorauszahlungen oder einer Master-Förderung bereits ab der nur vorläufigen Zulassung - und zwar ohne dass wir das beachtliche Gesamtbudget für die Reform von 825 Millionen Euro jährlich anheben mussten. Das ist zukunftsorientierte Politik, über die ich mich als zuständiger Berichterstatter ganz besonders freue!"

Kinderpornografie wirksam bekämpfen

In dieser Woche hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ abschließend beraten. Der Gesetzentwurf wurde an diesem Freitag in 2./3. Lesung beschlossen. Wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion nach einem besseren Schutz von Kindern vor Kinderpornografie und sexuellen Übergriffen wurde damit umgesetzt. Verbessert wird der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen – vor allem durch Nacktbilder. Im Hinblick auf die offenkundig gewordenen Schutzlücken werden insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt. Zudem werden künftig, wie von der Union seit langem gefordert, Minderjährige vor sexuellen Übergriffen in Abhängigkeitsverhältnissen besser geschützt. Geschlossen wird die Strafbarkeitslücke für die Fälle, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen Schülern eingehen. Ebenfalls konnte die Union durchsetzen, dass minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen sind. Zur Verbesserung des Opferschutzes wird die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Schwere Sexualdelikte können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu verarbeiten. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht. Auch macht sich zukünftig strafbar, wer kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen veranstaltet oder besucht.

Zitat

«Erst mal allen ein Kölle Alaaf!»  (Begrüßung von Fußball-Weltmeister Lukas Podolski am Dienstag in Berlin bei der Pressekonferenz der Nationalmannschaft zum Auftakt der Karnevalssaison in seiner Kölner Heimat)

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