16. Dezember 2010

Stärkung des Ehrenamts: Weg frei für Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein

Das Kabinett billigt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und baut damit bürokratische Hindernisse beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ab.

Das Kabinett billigt die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und baut damit bürokratische Hindernisse beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ab. Der Gesetzentwurf enthält die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für die Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 bzw. 7,5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung.

„Davon profitieren die vielen Ehrenamtlichen in den Hilfsdiensten in Deutschland, die unsere Gesellschaft mit ihrem großartigen sozialen Engagement unterstützen.”

Gemäß den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag werden mit dieser Änderung weitere Erleichterungen für Ehrenamtliche geschaffen, die kostengünstig und unbürokratisch zu handhaben sind.

„Wir übertragen nun den Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen. So kann den jeweiligen regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Es können also passgenaue Regelungen getroffen werden. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und ”“ das ist das Entscheidende ”“ auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen durchführen. So wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann.”

Hintergrund:

Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen zur Verfügung. Grund dieser Entwicklung ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Nach Schätzungen des Deutschen Feuerwehrverbandes sind bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.

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