04. Dezember 2009

Roderich Kiesewetter MdB stimmt für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

hält den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen jedoch für falsch.

Roderich Kiesewetter stimmt dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu. Weil es Erleichterungen für Familien und Unternehmen bietet. Es setzt Wachstumskräfte frei, um Deutschlandwieder aus der Krise zu bringen. Allerdings ist er mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen im Hotelgewerbe nicht einverstanden. Dazu hat er eine Erklärung gemäß Â§ 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu Protokoll gegeben.

„Ich habe trotzdem zugestimmt, weil die positiven Anreize überwiegen. Dennoch war es mir wichtig auch im Sinne unserer Wählerinnen und Wähler den zahlreichen Einwendungen gegen diesen Teil des Gesetzes eine Stimme zu geben. Meine Wählerinnen und Wähler sollen sich auch in Berlin wieder finden,” so der CDU-Abgeordnete.

Erklärung gemäß Â§ 31 GO-BT des Abgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” am 04.12.2009

Dem Gesetzentwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes stimme ich zu. Er setzt zur schnellstmöglichen Überwindung des Einbruchs des wirtschaftlichen Wachstums durch zahlreiche Maßnahmen neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung.

Allerdings halte ich die in Artikel 5 enthaltene Einräumung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % an das Beherbergungsgewerbe aus den folgenden Gründen für unzweckmäßig:

1.    Dem 20-seitigen Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze fehlt ein ganzheitlich nachvollziehbarer Ansatz. Er enthält zahlreiche Wertungswidersprüche: Skilifte ermäßigt ”“ Babywindeln voll, Tierfutter ermäßigt ”“ Arzneimittel voll, Hummer und Trüffel ermäßigt ”“ Mineralwasser voll. Jetzt kommt mit den Beherbergungsleistungen bis hin zum Luxushotel eine weitere nicht nachvollziehbare Ermäßigung dazu. Notwendig wäre eine systematische Gesamtreform.

2.    Der Begriff Beherbergungsleistungen soll eng ausgelegt werden, um die Steuermindereinnahmen in Grenzen zu halten. Deshalb sollen alle Nebenleistungen, wie Hotelfrühstück, Minibar, TV, Telefon, Schwimmbad, Sauna, Wellness und ähnliches nicht begünstigt sein. Künftig muss jeder Schwimmbad- oder Saunabesuch genau registriert werden, da er einem höheren Umsatzsteuersatz unterliegt. Dies führt zu Abgrenzungsschwierigkeiten und die meisten Hotelrechnungen werden künftig zwei verschiedene Umsatzsteuersätze enthalten müssen.

3.    Geschäftsreisen werden deutlich teurer, denn verschiedene Branchen haben bereits zu erkennen gegeben, die Steuerentlastung nur bedingt weiter zu geben. Bisher konnten Unternehmen bei Geschäftsreisen 19 Prozent Vorsteuer geltend machen, künftig nur noch 7 Prozent.

4.    Neue bürokratische Auswüchse drohen auch bei der Lohn- und Einkommensteuer: Bisher konnten Arbeitgeber bei einheitlichen Gesamtrechnungen ihren Mitarbeitern Übernachtungen und Frühstück steuerfrei erstatten und nach R 9.7 Lohnsteuerrichtlinie wurden nur pauschale 4,80 Euro für das Frühstück abgezogen. Künftig muss wegen des unterschiedlichen Umsatzsteuersatzes das Frühstück in der Hotelrechnung gesondert ausgewiesen werden. Steuerfrei erstattet werden können dann nur noch die reinen Übernachtungskosten, während jedes Frühstück über 4,80 Euro vom Arbeitnehmer entweder aus versteuertem Arbeitslohn selbst getragen oder sofern vom Arbeitgeber getragen als zur Verfügung gestellte Leistung versteuert werden muss. Ebenso werden zusätzliche Sozialbeiträge fällig.

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