29. März 2012
Koalition stärkt die erneuerbaren Energien!

Kiesewetter: „Wir in der CDU/CSU-Fraktion setzten Verbesserungen beim Vertrauensschutz durch”Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Mehrheit der Koalition aus CDU/CSU und FDP die Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit wurde der Rechtsrahmen für Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik/PV) verändert.Die Entwicklung beim Zubau der Photovoltaik-Anlagen überschreitet erheblich den eigentlich geplanten Ausbaukorridor. Der wesentliche Grund sind die zu hohen Vergütungssätze im Vergleich zu den gesunkenen Systemkosten (v.a. Anschaffung) für die PV-Anlagen.Kiesewetter stellt fest: „Ich habe den ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf stark kritisiert, da er die Erfordernisse der nötigen Anpassung nicht ausreichend mit den Interessen der privaten Investoren abgeglichen hatte.”
„Deshalb habe ich mit vielen Kollegen in der CDU/CSUBundestagsfraktion intern hart dafür gearbeitet, daß es Verbesserungen für den Vertrauensschutz am Entwurf gibt.”„Das haben wir geschafft und deshalb konnte ich heute dem Gesetzentwurf zustimmen”, führt Kiesewetter aus. „Hätten wir heute nicht reagiert, wäre die Stabilität des Netzes gefährdet gewesen und die Kosten für jeden einzelnen Bürger wären über die verpflichtende Stromumlage exorbitant gestiegen”, begründet Kiesewetter den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. „Es war notwendig, zwischen den Interessen der Stromproduzenten und ”“abnehmern auszugleichen und das Vergütungssystem anzupassen.”Diese wichtigsten Verbesserungen sind:Das heute beschlossene Gesetz sieht im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf nicht mehr vor, dass das Gesetz rückwirkend zum 9. März 2012 in Kraft treten soll, sondern das Gesetz soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Damit findet auf alle PV-Anlagen, die vor dem 1. April 2012 kaufmännisch in Betrieb genommen werden, die alte Rechtslage Anwendung. Dies bedeutet, dass der Strom aus diesen Anlagen nach den alten Vergütungssätzen vergütet wird.Darüber hinaus wurde der Vertrauensschutz weiter gestärkt, indem die Übergangsvorschriften ausgeweitet wurden. Demnach findet auch auf PV-Dachanlagen, die bis Ende Juni 2012 technisch in Betrieb genommen werden, die alte Rechtslage Anwendung, wenn für die Anlage vor dem 24. Februar 2012 nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren gestellt worden ist.„Damit sind die Interessen der Kleinanleger, deren Projektplanungen schon weit fortgeschritten waren, gesetzlich abgesichert. Gerne stehe ich den Bürgerinnen und Bürgern für Rückfragen zu den Einzelheiten des Gesetzes zur Verfügung”, fasst Kiesewetter zusammen.
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