10. November 2009

Anlagenbegriff für Biogasanlagen ”“ Rücknahme der reduzierten Vergütung bei Biogas-Altanlagen

Die unionsgeführte Bundesregierung wird als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen.

Die unionsgeführte Bundesregierung wird als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen.

Der vom SPD-geführten Umweltministerium durchgesetzte Anlagenbegriff für Biogasanlagen führte dazu, dass zahlreiche Altanlagen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Hier bestand dringender Nachbesserungsbedarf.

Darauf hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Juni 2008 während der Beratungen der EEG-Novelle hingewiesen und einen Änderungsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Nun konnte man sich auf Drängen der Union in den Koalitionsverhandlungen auf eine Rücknahme der reduzierten Vergütung aus modularen Anlagen einigen.

So hatten in der Vergangenheit viele Bürgerinnen und Bürger z.B. in ein Unternehmen investiert, dass in der amtlichen Broschüre „erneuerbare Energien Made in Germany" als Musterbeispiel benannt und bei der Fußballweltmeisterschaft in der offiziellen Kampagne „Deutschland - Land der Ideen” als größtes Biomassekraftwerk der Welt weltweit vermarktet wurde.

Der Koalitionsvertrag stellt nun die Verlässlichkeit dieser Investition wieder klar.

Dazu MdB Roderich Kiesewetter: „Mit dieser Entscheidung wird in der Krise ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen geleistet. Dies ist letztlich auch eine Frage der politischen Verlässlichkeit für Betreiber und Anleger. Darüber hinaus freue ich mich, dass im Koalitionsvertrag die Erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert eingeräumt bekommen und damit auch unser geplantes Netzwerk für Erneuerbare Energien in der Region gestärkt wird.”

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